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Antrag / Anfrage / Rede

Petition an den Bayerischen Landtag: Festlegung für den Erhalt der kommunalen Wasserversorgung im neuen LEP

Antrag im Schwandorfer Stadtrat

Das bisher im Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) enthaltene Ziel, die Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft zu behalten (vgl. LEP 2006: 3.2.2.5: „Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“), wurde im Entwurf für den neuen LEP gestrichen.

Sollte die von der Staatsregierung geplante Streichung dieses wichtigen Zieles durchgehen, entsteht der Eindruck, dass Bayern die immer deutlicher werdenden Bestrebungen der EU-Kommission unterstützt, den Trinkwassermarkt durch die Hintertür (vgl. aktueller Entwurf für eine "Konzessionsrichtlinie" von Binnenmarktkommissar Michel Barnier) für private Konzerne zu öffnen. Trinkwasser ist aber das wichtigste Lebensmittel und darf als Teil der unverzichtbaren Daseinsvorsorge nicht dem Spiel der Marktkräfte ausgeliefert werden. Es droht nicht nur eine Absenkung der Qualitätsstandards, sondern auch eine massive Preiserhöhung mit gefährlichen Folgen für die sozial schwächeren Bevölkerungsteile.

Deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Der Schwandorfer Stadtrat wendet sich mit folgender Petition an den Bayerischen Landtag:

Das bisher im Landesentwicklungsprogramm (LEP 2006) enthaltene Ziel, die Wasserversorgung in kommunaler Trägerschaft zu behalten
(vgl. LEP 2006:3.2.2.5: „Die öffentliche Wasserversorgung soll als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.“), muss auch ins neue LEP übernommen werden.

Der Bayerische Landtag möge beschließen, die Vorlage der Staatsregierung zum LEP in diesem Punkt zu korrigieren.

Alfred Damm
ÖDP-Stadtrat

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