Pressemitteilung
Baumschutzverordnung
Der Schwandorf ödp-Stadtrat Brock stellt Antrag auf Erlass einer Baumschutzverordnung.
1. Der Stadtrat beschließt im Grundsatz den Erlass einer Baumschutzordnung im Sinne von Art. 12 Abs. 2 Bayerisches Naturschutzgesetz.
2. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur darauf folgenden Sitzung einen Entwurf auf der Grundlage der Musterbaumschutzverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vorzulegen.
Begründung:
1. Großbäume tragen ganz wesentlich zur Verbesserung der Lebensbedingungen im besiedelten Bereich bei:
- durch Photosynthese (CO2-Bindung und Sauerstoffproduktion),
- als Filter für Stäube und Gase wie Schwefeldioxid und Stickoxide (in Schwandorf besonders wichtig!),
- durch Verbesserung des Kleinklimas (z.B. höhere Luftfeuchte) und
- durch Prägung des Ortsbildes.
- Bäume sind außerdem ein wichtiger Lebensraum für Vögel, Kleintiere und Insekten.
2. Die Abholzungen alter Baumbestände auf dem Buchmann-Gelände und bei der ehemaligen „Ranch“ zeigen leider, dass ohne eine entsprechende Verordnung jeder macht und machen kann, was er will. Dazu fühlen sich Stadtrat und die Aufsichtsbehörde beim Landratsamt nicht einmal in der Lage entsprechende Ausgleichsmaßnahmen ortsnah durchzusetzen. Die Ausweisung von Ausgleichsflächen in der Gemeinde Bruck für die Entfernung der Bäume auf dem Buchmann-Gelände ist der reinste Hohn.
3. Eine Baumschutzverordnung bietet der Stadt die Möglichkeit, Grundstücksbesitzer recht-zeitig vor geplanten Baumfällaktionen zu beraten und unerwünschte Aktionen zu verhindern. Gemeinden, die eine Baumschutzverordnung haben, beurteilen diese überwiegend positiv.