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Pressemitteilung

Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Menschenwürde ja - Menschenklonen niemals" vom Innenminsiterium festgelegt

Vom 22. Mai bis zum 4. Juni können die Bürger die ödp-Initiative unterstützen.

In Bayern wird es ein Volksbegehren über die Frage geben, ob ein generelles Klonverbot in der Verfassung verankert werden soll. Das Innenministerium gab am Freitag einem entsprechenden Antrag der ödp statt. Das Volksbegehren hat das Motto "Menschenwürde ja - Menschenklonen niemals"! Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am 22. Mai. Das Volksbegehren hat nur Erfolg, wenn es von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten (also rund 900000 Personen) unterstützt wird. Der Bayerische Lnadtag muss sich danach mit dem von Initiatioren angestrebten Gesetzentwurf befassen. Wenn das Parlament das Vorhaben ablehnt, muss es den Bürgern zum Volksentscheid vorgelegt werden. Die ödp mill mit dem Volksbegehren erreichen, dass der Artikel 100 der Bayerischen Verfassung um Aussagen zur Bioethik ergänzt wird. Das Klonen menschlicher Embryonen, die verbrauchende Embryonenforschung und die gezielte Auswahl nach Körpermerkmalen sollen durch einen Verfassungsartikel verboten werden.

Die ödp hat schon einmal einen erfolgreichen Volksentscheid durchgesetzt: Im Februar 1998 wurde auf Betreiben der Öko-Partei der Bayerische Senat, die bis dahin Zweite Kammer des Parlamentes, abgeschafft.

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