Pressemitteilung
Gerichtsurteil ermöglicht Klagerecht für Gegner von Mobilfunkantennen
ödp: "Die Allmacht der Mobilfunkbetreiber ist vorbei!" Jetzt baurechtliche Genehmigung erforderlich - Nachbarn haben Klagerecht
Der ödp-Ortsverband Schwandorf befasste sich bei seinem Monatsstammtisch im Gasthof 'Schützenheim' erneut mit dem Thema Mobilfunkanlagen in Schwandorf.
Bereits im Juni 2001 hatte Stadtrat Brock diesbezüglich einen Antrag an den Stadtrat gestellt mit dem Anliegen, Mobilfunkmasten möglichst aus Wohngebieten herauszubringen. Der Planungsausschuss war dem Antrag nur insoweit gefolgt, als er Gespräche mit allen Mobilfunkbetreibern im Hinblick auf ein freiwilliges Einlenken dieser beschloss. Diese Gespräche fanden unter Alt-OB Hans Kraus auch statt mit dem Ergebnis, dass die Mobilfunkbetreiber anboten, zukünftig die Stadt über die Neuerrichtung von Sendemasten rechtzeitig zu informieren und ggf. das Gespräch zu suchen. Im Hinblick auf die bestehenden Sendemasten sahen die Betreiber keinen Handlungsbedarf, da die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden. Den Mobilfunkbetreibern wurde u.a. auch auf Anregung von Stadtrat Brock der neue Wasserturm im Kruckenthal als geeigneter Standort angeboten. Diese zeigten nur teilweise dafür Interesse. Alt-OB Hans Kraus meinte in einem Schreiben an Stadtrat Brock kurz vor Ende seiner Amtszeit, insbesondere was die Altstandorte betreffe, sollte die Angelegenheit nochmals im zuständigen Stadtratsgremium behandelt werden.
Der ödp-Ortsverband wolle das Thema aber auch aus 2 anderen Gründen nochmals aufgreifen, so Ortsvorsitzender Alfred Damm beim Monatsstammtisch. In der Zwischenzeit sind einige betroffene Bürger, insbesondere was den Sendemasten 'Ruselstraße' betrifft an die ödp herangetreten, nicht locker zu lassen und die Sache unbedingt weiterzuverfolgen. Es handelt sich um Personen, die an Schlafstörungen leiden bzw. an Krebs erkrankt sind und dafür den Sendemasten verantwortlich machen. Zum anderen gibt es inzwischen eine geänderte Rechtslage, die ein Vorgehen gegenüber Sendemasten unter baurechtlichen Gesichtspunkten möglich macht:
Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten müssen von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr länger hingenommen werden. Wie Kreisvorsitzender und ödp-Stadtrat Martin Brock bei der Versammlung mitteilte, hat u.a. das Verwaltungsgericht Düsseldorf den bereits begonnenen Bau einer Mobilfunkantenne gestoppt (Az. 9L 1021/01). Die Richter entschieden, dass ein gewerblich genutzter
Sendemast nicht in ein reines Wohngebiet gehört.
Nach Ansicht des Gerichts wird durch den Betrieb der Antennenanlage das Haus, auf dem die Masten angebracht werden sollten, anders genutzt als vorgesehen. Nur mit einer Baugenehmigung der Stadt dürften solche Anlagen in Wohngebieten installiert werden. Zusätzlich sei die Zustimmung der
Nachbarschaft erforderlich. Verweigern die Nachbarn die Unterschrift, haben diese ein aktives Klagerecht. Bis vor kurzem hatten die Mobilfunkanlagenbetreiber auch an sensiblen Standorten das letzte Wort und "Sendemasten in Nacht- und Nebel-Aktion aufgestellt", kritisiert die ödp. Eine rechtliche Grundlage für einen Einspruch der Kommune fehlte bislang. Das hat sich nun geändert.
ödp-Stadtrat Brock bezeichnete das Urteil als "sensationell": "Bisher konnte die Mobilfunkindustrie schalten und walten wie sie wollte. Die Allmacht der Mobilfunkbetreiber ist jetzt vorbei. Mit dem Düsseldorfer Urteil, das auch für Bayern gilt, können die Bürgerinnen und Bürger in reinen und allgemeinen Wohngebieten jetzt wirksamer gegen Mobilfunkanlagen kämpfen". Der ödp-Ortsverband fordert in diesem Zusammenhang erneut auch für Schwandorf eine Verlagerung der Sendemasten auf unproblematischere Standorte.
Ortsvorsitzender Damm: "Keiner will die Zeit zurückdrehen. Handys gehören heute zum Alltag und in vielen Fällen zum Beruf. Unser Ziel muß aber sein, dass Sendeanlagen nicht in Wohngebieten aufgestellt werden". Zur Begründung verweist Damm zum Abschluss der Veranstaltung nochmals auf die geteilte Meinung der Wissenschaft. Es gebe viele Experten, die die gepulste Strahlung als gefährlich einstufen, vor allem für Jugendliche.