Pressemitteilung
"Hartz IV - was erwartet den Bürger?"
Unter dieser Überschrift hatte die ödp zu einer Informationsveranstaltung ins Gasth. Schützenheim eingeladen. Kreisvorsitzender Martin Brock betonte, dass sich viele Bürger noch wenig unter den Schlagwörtern Arbeitslosengeld II, Hartz IV oder Ein-EURo-Jobs vorstellen könnnen. Sie fühlen sich unzureichend informiert und befürchten das Schlimmste für sich. Um so erfreuter zeigte sich Brock, dass es gelungen war mit Günter Burgerspfleger und Robert Sölch von der Argentur für Arbeit sowie mit Josef Angerer von der Reg. d. Oberpfalz, dort zuständig für die Sozialhilfe, gleich drei kompetente Ansprechpartner für die Fragen der Bürger zu gewinnen.
Günter Burgerspfleger, Geschäftsführer der neuen Arbeitsgemeinschaft
"Hartz IV", versuchte mit seinem Statement den Betroffnen die Ängste vor den
Neuregelungen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zu
nehmen. Er hob vor allem den besseren Betreuungsschlüssel für die
Arbeitslosen hervor. Nun sind alleine 29 Mitarbeiter in der Hauptstelle
Schwandorf und 104 im gesamten Agenturbezirk für die Bearbeitung zuständig.
So hat ein Vermittler künftig nur noch 75 Jugendliche oder 150 Erwachsene zu
betreuen, anstatt wie bisher bis zu 600 Arbeitslose, so Burgerspfleger.
Darin sieht er einen wesentlichen Vorteil, "denn früher wurden die
Arbeitslosen nur verwaltet, jetzt können sie aktiv betreut und so besser
wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert werden".
Robert Sölch, von der Schwandorfer Argentur für Arbeit, stellte die
grundlegenden Daten für das neue Arbeitslosengeld II vor. Er informierte das
jeder "Hilfebedürftige" künftig monatlich 345 <EUR> als Regelleistung
erhält. Weitere 311 <EUR> gibt es für den Ehepartner und für Kinder werden
je nach Alter zwischen 207 und 276 <EUR> Grundsicherung gewährt.
Anspruchsberechtigte sind dabei ab dem 01.01.2005 alle Personen, die das 15.
Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
erwerbsfähig sowie hilfebedürftig sind und länger als ein Jahr Arbeitslos
waren. Dazu können dann noch Leistungen für Miete und Heizung kommen. Sölch
erklärte auch das Antragsverfahren. Dazu muss nach einer Willenserklärung
ein Antrag auf AG II gestellt werden. "Alle die ihren Antrag noch nicht
gestellt haben, sollten dies schnellstmöglichst nachholen, damit die neu
geregelte Unterstützung auch zum 1. Januar ausbezahlt werden kann. Die
Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind gerne bei der Ausfüllung der Anträge
behilflich", betonte Sölch.
Josef Angerer, zuständig für die Sozialhilfe bei der Reg. d. Oberpfalz,
zeigte die Neuordnung der Sozialhilfe auf. Die grundlegenste Änderung ist
dabei, dass erwerbsfähige Hilfeempfänger und deren Angehörige die bisher
Sozialhilfe bezogen haben zukünftig stattdessen Arbeitslosengeld II
bekommen. Anhand von Fallbeispielen konnte er aufzeigen, dass dies für viele
bisherige Sozialhilfeempfänger finanziell sogar eine Verbesserung bedeutet.
In der anschließenden Diskussion kritisierte der ödp-Ortsvorsitzende
Alfred Damm die aus Sicht seiner Partei eklatante Gerechtigkeitslücke bei
"Hartz IV". "Es kann nicht sein, dass ein 55 jähriger, der beim heutigen
"Jugendwahn" in den Betrieben keine Cahnce mehr hat, nach 40 Jahren Arbeit
und Beitragszahlung in die Arbeitslosenversicherung, finanziell gleich
gestellt wird mit jemanden der z. Bsp. nach der Ausbildung arbeitslos
geworden ist". Hier muss es nach Ansicht der ödp zu spürbaren Verbesserungen
für ältere Arbeitslose kommen. Ein weiterer Kritikpunkt waren die Anrechnung
von Guthaben auf Sparkonten oder Versicherungen, die evtl.erst aufzubrauchen
sind, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Hierzu erklärte Burgerspfleger
die Freibeträge. Als Grundfreibetrag gilt 200> EUR> je Lebensjahr des
erwerbsfähigen Hilfebedü> rftigen und seines Partners, mindestens jeweils
4100> EUR> und höchstens 13000> EUR> . Der gleiche Freibetrag gilt noch
einmal für Versicherungen, die der Altersvorsorge dienen.
"Riester-Anlageformen" sind dagegen von vornherein freigestellt. Auf
Nachfrage vom ödp-Kreisvorsitzenden Martin Brock, wie es sich mit den neuen
sogenannten Ein-EURo-Jobs verhält, erklärte Burgerspfleger: "Nur
gemeinnützige Einrichtungen, wie z. Bsp. das Rote Kreuz oder Kommunen können
solche Ein-EURO-Jobs anbieten, wenn dadurch neue zusätzliche
Beschäftigungsverhältnise geschaffen werden. Dadurch wird sichergestellt,
dass keine bisherigen regulären Arbeitsplätze durch die Ein-EURO-Jobs
verdrängt werden". Dieses zusätzliche Einkommen wird nicht auf das gezahlte
Arbeitslosengeld II angerechnet. Burgerspfleger sieht in ihnen die
Möglichkeit Langzeitarbeitslose wieder in das normale Arbeitsleben
einzugewöhnen und hofft durch die Ein-EURO-Jobs auf eine positiven Effekt.
Bisher wurden ca. 140 solcher Jobs im Arbeitsamtsbezirk angeboten und die
Nachfrage der Arbeitslosen war größer als das Anbebot, so die Agentur für
Arbeit.