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Pressemitteilung

Keine Angst vor Bürgers Neugier

ödp-Aktion "Gläsernes Rathaus" wird gelassen gesehen - Skepsis gegenüber städtischen GmbHs

Schwandorf/Nabburg. (ihl) ödp-Stadt- und Kreisrat Arnold Kimmerl überlegt noch, ob er in Pfreimd ein "gläsernes Rathaus" anregen soll. Die ödp beabsichtigt mit Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene den Bürgern den Zugang zu amtlichen Unterlagen zu erleichtern. In Verwaltungen im Landkreis wird dies gelassen gesehen und zum Teil in Frage gestellt, ob überhaupt Handlungsbedarf bestehe.

 

Die ödp ist bestrebt, das seit 1. Januar geltende Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das Bürgern allgemeines Einsichtsrecht in amtliche Unterlagen gewährt (weiterer Artikel auf dieser Seite), auf Städte und Gemeinden herunterzubrechen. Kimmerl sieht in dieser Offenheit in gemeindlichen Angelegenheiten einen Weg, Gerüchten vorzubeugen, wer in welcher Sache "mauere". Der Geheimhaltung unterliegen müssten weiterhin persönliche Daten, Steuerfragen oder Personalentscheidungen.

 

Vor allem in städtischen GmbHs, wie sie beispielsweise Burglengenfeld ins Leben gerufen habe, erhielten Stadträte kaum Einblicke, geschweige denn der Bürger, der letztendlich die Zeche zahlen müsse. Hier sieht er durchaus Bedarf.

 

Meist wenig Resonanz

 

Für Peter Hesl, geschäftsführender Beamter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schwarzenfeld, ist das nur ein Papiertiger. Angst davor, dass Bürger die Behörden mit ihren Begehren lahm legen, hat er nicht. Im Gegenteil: Vielfach stoße das, was ausgelegt werden müsse, wie Bebauungs-, Flächennutzungs- oder Haushaltspläne, auf wenig Resonanz.

 

Hans Sorgenfrei, Geschäftsleiter der VG Nabburg, sieht's ebenfalls entspannt. "Wir haben grundsätzlich keine Geheimnisse, außer es geht um Datenschutz." Auskünfte über Gewerbesteuerzahlungen Einzelner werde es auch in Zukunft nicht geben. Stadtratsprotokolle etwa könnten gelesen werden. Nur einmal sei es ihm in seiner Beamtenlaufbahn bisher passiert, dass ein Bürger den Haushalt eingesehen habe. Deprimierend sei vielmehr, wenn zu öffentlichen Auslegungen von Plänen gar keiner komme.

 

Das war in Schwandorf laut stellvertretendem Pressesprecher Jens Wein bei der Erdgasfernleitung der Fall. Ansonsten würden sich die jeweils Betroffenen durchaus über Bauleitpläne oder dergleichen informieren. Schnell, so Wein, könne das Recht auf Öffentlichkeit mit dem Datenschutz kollidieren. Wird, nennt er ein Beispiel, einem Wirt wegen Alkoholproblemen die Gaststättenerlaubnis entzogen, gehe es niemanden etwas an.

 

Viel geregelt wird in kleinen Gemeinden, wie Schwarzach oder Steinberg, auf dem kurzen Dienstweg, in dem der Bürgermeister bei passender Gelegenheit, das kann auf Festen, dem Fußballplatz oder im Wirtshaus sein, angesprochen wird. Schwarzachs Bürgermeister Alois Böhm hat die Erfahrung gemacht, "allgemeine Themen kommen beim Bürger nicht an". Erst persönliche Betroffenheit wecke Interesse.

 

Steinbergs Bürgermeister Jakob Scharf, Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindetages, geht mit Böhm durchaus konform. Er kenne keine Gemeinde im Landkreis, in der das Tischtuch zwischen Bürgermeister, Gemeinderäten und Bürgern so zerschnitten sei, dass ein grundsätzliches Misstrauen herrsche. Skepsis sieht er durchaus angebracht bei kommunalen GmbHs, wo durch Verschachtelungen und Ausgliederungen Verschleierungen möglich seien.

 

Einer Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages zufolge steht derartigen kommualen Freiheitssatzungen das geltende Verwaltungsverfahrensgesetz entgegen. Ohne gesetzliche Grundlage könnten diese Satzungen gar nicht erlassen werden. Der Gemeindetag unterstellt der ödp, über diesen Umweg ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene durchbringen zu wollen.

(Pressemitteilung aus 'Der Neue Tag')

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