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Pressemitteilung

ÖDP feiert 75 Jahre Grundgesetz

Anlaß zur Dankbarkeit und dauerhaftem Engagement„ Verantwortung vor Gott und den Menschen... – 7 Gedanken zum Basis-Text unserer Demokratie" von Bernhard Suttner.

Suttner: „Unsere Verfassung ist menschlich, klug und bereit zur Abwehr ihrer Feinde!“

Mit 7 Blicken auf ein „Meisterwerk der Staatskunst“ feierte der Bildungsreferent und ehemalige Landesvorsitzende der ÖDP in Bayern, Bernhard Suttner aus Windberg, das Grundgesetz. Anlässlich des 75.Geburtstages dieses Verfassungsdokuments hatte der Bezirksverband der ÖDP am 04.10 in der Oberpfalzhalle eine Festveranstaltung angesetzt. Stellv. Bezirksvorstand Alfred Damm stellte in seiner Begrüßung fest, dass das Grundgesetz nicht nur in Berlin und in den Landeshauptstädten gefeiert werden sollte: „Wir alle haben Grund, unseren Vorfahren herzlich zu danken für das Erbe einer funktionierenden und an den Menschenrechten orientierten Demokratie.“

Beginnend mit einem Blick auf die Präambel, widmete sich der Referent des Abends einigen wesentlichen Aussagen des Grundgesetzes. Dass die Autorinnen und Autoren in der programmatischen Einleitung an die „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ erinnern, sei nach wie vor beeindruckend: „Damit wird daran erinnert, dass es um weit mehr geht als um das eigene Interesse eines Volkes oder einer Generation“ meinte Suttner. Das Grundgesetz zeige sich so gleich in den ersten Worten als ein Dokument, das dem überheblichen und egoistischen Machtgehabe nationalistischer Bewegungen eine Absage erteilt.

Dann widmete sich der Referent dem Artikel 79.3, der für viele überraschend die Änderung des Grundgesetzes in bestimmten Bereichen strikt verbietet. Diese sog. „Ewigkeitsklausel“ werde zurecht von klugen Pädagogen als Einstiegsformel zum Verständnis des Grundgesetzes herangezogen: „Die Grundaussage von Artikel 1 zur Unantastbarkeit der Menschenwürde und die Festlegungen von Artikel 20 sind der Änderungskompetenz des Bundestages auf immer entzogen - das ist die Lehre aus der deutschen Geschichte“ stellte Suttner fest. Artikel 20 werde so neben Artikel 1 zur Grundnorm unseres Staates: „Die föderale Struktur der Bundesrepublik, die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung, die Rechtsstaatlichkeit, die sozialstaatliche Orientierung und die Volkssouveränität war den Müttern und Vätern des Grundgesetzes so wichtig, dass sie diese Grundlagen auf Ewigkeit schützen wollten.“ Allerdings hätten auch die damaligen Besatzungsmächte darauf geachtet, dass die Macht in Deutschland niemals mehr an einer Stelle konzentriert werden und im schlimmsten Falle eine autoritäre oder diktatorische Führergestalt alles an sich reißen könne.  

In einem weiteren Kapitel erläuterte Suttner den Begriff der „Wehrhaftigkeit“ des Grundgesetzes, der aktuell wieder sehr in den Mittelpunkt rückt. Dabei gehe es keineswegs vorrangig um die Möglichkeit einzelnen antidemokratisch aktiven Personen die Grundrechte entziehen zu können oder Vereine und Parteien wegen extremistischer Haltungen verbieten zu können. „Die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes zeigt sich vor allem daran, dass ein Gericht zum Schutz der Verfassung eingerichtet wurde“ stellte der Referent fest. Ein solches Gericht habe der Weimarer Verfassung gefehlt, weshalb die Demokratie 1933 „sozusagen auf legalem Weg“ durch Beschluss des Reichstages erledigt werden konnte.

Ein besonderes Augenmerk richtete Suttner auf den „langweiligen Teil“ des Grundgesetzes. Dort werden die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern beschrieben: „Der moderne, demokratische Staat muss sich um die Lebensverhältnisse der Menschen kümmern und auch ausgleichende Gerechtigkeit üben“ meinte Suttner und erteilte extrem-libertären Philosophien, die sich einen schwachen, sozial und ökologisch untätigen Staat wünschen eine klare Absage. In diesem Zusammenhang erinnerte der Referent an das denkwürdige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2021. Danach muss der Staat nicht nur die Freiheiten der aktuell lebenden Menschen in Deutschland verteidigen, sondern auch die Freiheiten der kommenden Generationen gegen die Interessen der heutigen schützen. „Das ist eine Absage an den von vielen libertär eingestellten Kräften gewünschten Nachtwächterstaat, der sich nur um die innere und die äußere Sicherheit kümmert aber sonst passiv bleibt.“

Abschließend warf der Referent noch die Frage auf, ob das Grundgesetz nur das Verhältnis von Staat zu den Bürgerinnen und Bürgern regelt oder ob dieses Dokument auch auf die Verhältnisse innerhalb der Bürgerschaft abfärben muss. Streng verfassungsrechtlich gehe es bei den Grundrechten ausschließlich um den Schutz der Bürger vor staatlichen Übergriffen. Mehr und mehr setze sich aber erfreulicherweise auch die Ansicht durch, dass Grundrechte auch die Beziehungen zwischen den einzelnen beeinflussen sollten. „Grundwerte wie Menschenwürde, Freiheit und das Bemühen um Gerechtigkeit werden erfreulicherweise heute auch in Pädagogik, Arbeitsverhältnissen und im Vereinswesen gelebt.“ Das sei wie das ganze Grundgesetz „ein wirklicher Grund zum Feiern“ meinte Suttner. 

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