Pressemitteilung
ödp gewinnt Rechtssteit gegen die Geheimaltunspflicht der nicht öffentlich tagenden Aufsichtsgremien in den städtischen GhmbHs
Verwaltungsgericht erklärt ödp-Bürgerbegehren für zulässig: Urteil hat Auswirkungen auf alle bayerischen Städte. "Ein Meilenstein für alle, denen die Gehimpolitik in den städtischen GhmbHs ein Dorn im Auge ist."
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat am Mittwoch (2.2.)einer Klage der ödp stattgegeben und das in Passau gestartete Bürgerbegehren "Mehr Bürgerbeteiligung statt geheimer Rathauspolitik" für zulässig erklärt. "Das Bürgerbegehren ist zuzulasssen, weil es nicht auf ein rechtswidriges Ziel gerichtet ist", erklärten die Richter der 3. Kammer und dem Vorsitz von Dr. Hans Korber. Damit ist der Weg frei für eine Abstimmung der Passauer Bürger über die bestehende Geheimhaltungspflicht in den nicht öffentlich tagenden Aufsichtsgremien der städtischen GmbHs. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für alle bayerischen Städte. Eine Berufung ist zulässig. Die ödp wird nun in zahlreichen Städten entsprechende Anträge zunächst in den Kommunalparlamenten einbringen. Erste Vorbereitungen gibt es bereits in Amberg und Regensburg. Ziel ist die Abschaffung der Verschwiegenheitspflich in den kommunalen GmbHs.
"Das Urteil ist ein Meilenstein, ein großartiger Erfolg für alle Bürger, denen die Geheimpolitik in den städtischen GmbHs schon lange ein Dorn im Auge ist. Bei Entscheidungen über Buslinien, Hallenbadpreise und Großprojekte geht es immer um das Geld der Bürger. Deshalb fordern wir Bürgerbeteiligung statt Geheimpolitik", erklärte der stellvertretende ödp-Landesvorsitzender Bernd Scheibner als offizieller Vertreter des Bürgerbegehrens.
Der Passauer Stadtrat hatte im Juni 2004, obwohl die erforderliche Zahl an Unterschriften vorlag, die Zulassung des Begehrens in einer Patt-Abstimmung verweigert. Die Vertreter des Bürgerbegehrens reichten daraufhin eine Klage beim Verwaltungsgericht ein. OB Albert Zankl vertrat die Auffassung, dass die Aufhebung der Geheimhaltung nicht mit geltendem Recht vereinbar sei. Das Gericht folgte dieser Ansicht nicht. "Mit dem Urteil ist nun der Geheimhaltungspolitik ein Riegel vorgeschoben", so ödp-Landesgeschäftsfüherer Urban Mangold: "Wir hoffen, dass sich der Stadtrat nach dieser richterlichen Klärung auch inhaltlich dem Bürgerbegehren anschließt. Dann könnten die Kosten eines Bürgerentscheids vermieden werden.
"In den letzten Jahren sind im ganzen Land kommunale GmbHs gegründet und dadurch öffentliche Themen (z.B. Hallenbäder, Busnetz, Grundstückspolitik ...) in geheim tagende Aufsichtsratssitzungen verlagert worden. Das widerspricht der Tradition der Bayerischen Gemeindeordnung und deshalb wollen wir die Geheimhaltungspflicht kippen. Denn es geht um die grundsätzliche Frage, wie weit die Politik privatisiert und der Kontrolle durch Bürger und Medien entzogen werden darf", so Mangold.
Nach Ansicht der ödp wird die neue Rechtssprechung auch bei der von vielen Oberbürgermeistern und Landräten angestrebten Privatisierung kommunaler Krankenhäuser von großer Bedeutung sein. "Die Bürger sollen frühzeitige über drohende Verschlechterungen bei der Gesundheitsversorgung erfahren und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden."