Pressemitteilung
ödp-Kreisräte fordern Erhalt der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege
Der Landkreis Schwandorf fordert die Bayerische Staatsregierung auf, von einer Streichung der Pflichtaufgabe Gartenkultur und somit von einer Aufhebung von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 LkrO abzusehen und an den Kreisfachberatern für Gartenkultur und Landespflege festzuhalten.
Begründung des Kreistagsantrages durch die ödp Kreisräte Arnold Kimmerl und Heidi Eckl:
Die kommunale Fachberatung für Gartenkultur und Landespflege leistet einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung und Pflege der öffentlichen und privaten Grünflächen, welche nach dem Landesentwicklungsprogramm - als Teil eines ökologischen Vernetzungssystems - wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten darstellen. Das hohe Fachwissen der Kreisfachberater ist aber nicht nur hierfür von größter Bedeutung. Sie sind es, die Landkreise, Gemeinden und die gesamte Bevölkerung mit großer Kompetenz beraten und unterstützen. Sie leisten einen wertvollen, unterstützenden und unverzichtbaren Beitrag dafür, dass unsere Dörfer und Städte auch weiterhin ein attraktiver Lebensraum für uns Menschen bleiben und damit auch der Tourismus gefördert wird.
Darüber hinaus bieten Kreisfachberater Fachvorträge und fachbezogene Lehrfahrten an, sind beim „Tag der offenen Gartentür“ maßgeblich beteiligt und organisieren bzw. koordinieren die Bayernweite „Streuobst 2000Plus“-Aktion. Außerdem nehmen sie gutachtliche Aufgaben wahr und führen fachtechnische Prüfungen u. a. für die Gemeinden durch.
Der Wegfall der Kreisfachberater wäre aber nicht zuletzt auch ein Schlag ins Gesicht für die Obst- und Gartenbauvereine. Diese Vereine, deren Mitglieder und insbesondere deren ehrenamtlichen Aktiven und Vorstände sind dringend auf die tatkräftige, professionelle Unterstützung und Betreuung der Kreisfachberater angewiesen. Eine Streichung würde einer Missachtung deren ehrenamtlichen Arbeit bedeuten.
Zum Schluss möchte ich noch Staatsminister Josef Miller zitieren, der bei der Landestagung des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege in Bad Bocklet am
20. September 2003 für die Kreisbachberater Stellung bezog:
„Der Bayerische Landtag hat 1990 einstimmig den zukunftsweisenden Beschluss gefasst, die Förderung der Gartenkultur und Landespflege zur Pflichtaufgabe für die Landkreise zu erheben. Diese Entscheidung ist die Grundlage für das vielfältige, verantwortungsvolle Tätigkeitsfeld der Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater für Gartenbau und Landespflege.
... Einsparungen dürfen nicht bei den Kreisfachberatern erfolgen. Diese leisten hervorragende Arbeit auch über ihre normale Dienstverpflichtung hinaus. Die Fach- und Beratungskompetenz der Kreisfachberater ist für Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren wollen oder dies bereits tun, von größter Bedeutung. Nur dadurch ist eine Kontinuität im Ehrenamt um die Garten- und Landeskultur zu sichern.
... Ich halte die flächendeckende Unterstützung durch die Kreisfachberatung für unverzichtbar. Wir können und sollten nicht darauf verzichten, die Gartenkultur und Landespflege weiterhin zu fördern. Wir brauchen die Kreisfachberater im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für die ‚Aktive Bürgerkultur‘, denn ohne ihre Leistungen wären auch viele Leistungen der Obst- und Gartenbauvereine nicht mehr zu erbringen... Ich appelliere an die hier anwesenden Landräte und Mandatsträger auf Landes- und Kommunalebene, sich auch in Zukunft für die Kreisfachberaterstellen einzusetzen.