Pressemitteilung
ÖDP vermutet in Krondorf digitale Sendeanlage
MOBILFUNK Die Diskussion um die Einführung des Behördenfunks hat bei einer Informationsveranstaltung im Gasthaus Schmidt-Bräu neue Nahrung bekommen.
SCHWANDORF.
Bericht der MZ vom 18.04.2013
Bei einer Informationsveranstaltung der ÖDP im Gasthaus Schmidt-Bräu konnte Vorsitzender Martin Brock den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Karl Heinz Jobst als Referenten zum Thema „Gesundheitliche Gefahren des Mobilfunks, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Standortwahl für Mobilfunksendeanlagen“ willkommen heißen.
Der Redner stellte den rund 20 Zuhörern anhand von Daten aus der öffentlich zugänglichen EMF-Datenbank die Strahlungswerte dar und kam dabei zu dem Schluss, dass aufgrund dieser Informationen im Bereich Krondorf bereits eine digitale Sendeanlage existieren müsse. Leider ließen sich aus der Datenbank aber weder Sendeleistung noch Betreiber der Anlage ablesen.
Das Thema Mobilfunk und seine Folgen beschäftige die ÖDP schon länger, sagte Brock und verwies auf seine Anträge als früherer Stadtrat, Mobilfunkanlagen aus Wohngebieten herauszuhalten und dafür im Flächennutzungsplan positive Standorte für solche Anlagen auszuweisen. Ziel sei es, möglichst geringe gesundheitliche Auswirkungen zu erreichen. Die ÖDP sei nicht generell gegen den Mobilfunk, wolle aber eine verträgliche Technologie erreichen, sagte Jobst, der unter anderem auch Mobilfunkbeauftragter der ÖDP ist.
Er informierte über Details zur Einführung des BOS-Digitalfunks und traf die Feststellung, dass eine 100-prozentige Abdeckung nicht möglich sei. Auch das Argument der Abhörsicherheit sei inzwischen gegenstandslos geworden, da das Signal in Berlin bereits „geknackt“ wurde. Der Freistaat wolle die Bayerische Bauordnung dahingehend ändern, dass die Kommunen hohe Kosten für das digitale Umfeld in Kauf nehmen müssen. Jobst verwies auf größere und unterirdische Gebäude, die eine zusätzliche Objektversorgung für den Digitalfunk benötigen würden. Auch die Anbindung an die neue integrierte Leitstelle (ILS) werde hohe Kosten verursachen. Zu den Grenzwerten beim Mobilfunk informierte der Referent, dass diese Werte von dem eingetragenen Verein „ICNIRP“ festgelegt worden seien, in dem hauptsächlich die Vertreter der Mobilfunkunternehmen Mitglied seien. Deshalb bezeichnete Jobst die Grenzwertregelung als „Unsinn“. Als Beispiele gesundheitlicher Gefahren durch den Mobilfunk, zu dem auch der Digitalfunk zähle, nannte Jobst Baumschäden, Tieranomalien (Kälberkrankheit, Schweinemissbildungen), aber auch ein erhöhtes Krebsrisiko, Ausschüttung von Stresshormonen und Schwächung des menschlichen Immunsystems durch eine 24-Stunden-Dauerbestrahlung bei der „Indoor-Versorgung“. Weitere Folgen beim Menschen könnten Schwindel, Nervosität oder Konzentrationsstörungen sein. Immobilien in der Nähe von Sendeanlagen würden zudem an Wert verlieren und zum Teil unverkäuflich oder unvermietbar werden, so der stellvertretende ÖDP-Bundesvorsitzende. Er verwies auf den Mobilfunkpakt Bayern, wonach alternative Standorte bei Schulen und Kindergärten vorrangig zu prüfen seien –dies höre sich gut an, habe aber keinerlei Wirkung, weil nur wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend seien.