Pressemitteilung
Onlinepetition gestartet: Keine Rodung von 40 ha Wald für das Interkommunale Gewerbegebiet an der A93 bei Schwandorf!
Unter https://www.openpetition.de/petition/online/keine-rodung-von-bis-zu-40ha-wald-fuer-das-interkommunale-gewerbegebiet-an-der-a93?fbclid=IwAR2QRDusOsYuZvw5d8kuD1qAD3cPma7JKxr5z2DL8CH8OYK6WVGqjDZQXS0 kommt Ihr direkt auf die Seite der Petition. Wir bitten um Ihre Unterstützung!
Wir lehnen die vom Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet (Stadt Schwandorf und die Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See) an der A93 geplante Aufstellung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form ab. Insbesondere wenden wir uns entschieden gegen eine Rodung des an das Natura 2000-Gebiet / NSG Hirtlohweiher angrenzenden Waldes (Heiligenholz).
[1] Gewerbeflächen Autobahnausfahrt A93 / B85 - Um die bereits vorhandene Bebauung im Bereich der Autobahnausfahrt beim Globus können sich ringförmig weitere Gewerbeflächen anschließen können, da dieses Gebiet intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und keine Biotop- oder Gehölzstrukturen aufweist.
[2] Gewerbe- und Industriefläche Südwest / Heiligenholz - Auf totale Ablehnung stößt dagegen die geplante Rodung und Nutzungsumwandlung des Heiligenholzes im Südwesten des Plangebietes. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb hier 40 Hektar Wald gerodet werden sollen. Wenn die Fläche für die Kommunen tatsächlich unverzichtbar erscheint, sollte diese im Anschluss an die Gewerbeflächen rund um das Autobahnkreuz angeschlossen werden.
Aus folgenden Gründen ist aus unserer Sicht die Gewerbe-/Industrieansiedlung hier völlig ungeeignet:
Der Wald ist ein weiten Teilen vernässt und weist bisweilen größere Moorstandorte auf. Wie soll hier ein solider Bauuntergrund entstehen, wenn nicht durch großflächige Drainagen und Auffüllungen?
Der geplante Standort hat keinerlei Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten. Hier sehen wir das Anbindegebot verletzt. In jedem Fall sind hier die von der Staatsregierung wieder zurückgenommenen Lockerungen des Landesentwicklungsprogramms zur Anwendung zu bringen.
Eine Ansiedlung im Heiligenholz hätte weiträumige Erschließungsstraßen zur Folge, die weitere Flächen zerschneiden und versiegeln. Der Wald ist im Waldfunktionsplan als „Immissionsschutzwald“ dargestellt. Ausgerechnet hier soll dann lärmintensives Gewerbe angesiedelt werden.
Die geplante Bebauung reicht bis auf knapp 100 Meter an das Naturschutzgebiet / Natura 2000-Gebiet „Hirtlohweiher“ heran. Insbesondere aus ornithologischer Sicht handelt es sich hier um ein höchst wertvolles Gebiet mit überregionaler Bedeutung.
Die FFH-Vorprüfung selbst schließt Beeinträchtigungen der Vogelwelt nicht aus, v.a. bei lärmsensiblen Arten wie Raufußkauz und Zwergdommel. Abweichend von der FFH-Vorprüfung sind Rohrweihe und Blaukehlchen nicht nur möglicherweise, sondern auch nach Kartierungen des LBV als Brutpaare tatsächlich vorhanden.
Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP Bayern) weist das Feuchtgebiet als überregional bedeutsamen Lebensraum aus. Der Hirtlohweiher ist ein wertvolles Amphibienhabitat. Er weist unter anderem große Bestände des Moorfroschs auf. Die Tiere nutzen die umliegenden Wälder auch außerhalb der Laichzeit.
Auch im Hinblick auf die Klimadebatte ist es mehr als fragwürdig einen Moorstandort zu bebauen, der bekanntermaßen eine der wirkungsvollsten CO2-Senken ist. Die für die Erschließung notwendigen Drainagen und Auffüllungen werden sich unmittelbar auf das Schutzgebiet „Hirtlohweiher“ auswirken.
Bereits in der Vergangenheit war die Wassersituation dort problematisch, sprich: es war immer wieder zu wenig Wasser vorhanden. Dies würde sich durch die Entwässerung des nördlichen Waldgebietes dramatisch verschärfen.